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Elterngeld |
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Nachdem der Deutschen Bundestag bereits zugestimmt hatte, hat der Bundesrat am 03.11.2006 das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes verabschiedet. Damit ist das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Das Elterngeld tritt an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.
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Höhe des Elterngeldes |
Es werden 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Netto-Erwerbseinkommens gezahlt. Der Mindestbetrag sind 300 Euro und maximal beträgt das Elterngeld 1.800 Euro. |
Bezugsdauer |
Die Bezugsdauer sind 12 Monate plus zwei Partnermonate, diese werden auch gerne Vätermonate genannt. Die Gesamtzeit kann aber fast beliebig aufgeteilt werden, so können sich die Partner die Monate auch teilen und für jeweils 7 Monate das Elterngeld beziehen. |
Antragstellung für Elterngeld |
Die Antragstellung kann ab dem Tag der Geburt gemacht werden und das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. Also kann der Antrag auch später gestellt werden, allerdings sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen, denn durch möglich Rückfragen und Anforderung von Bescheinigungen kann sich die Zeit schnell nach hinten verzögern.
Der Antrag erfolgt bei den zuständigen Elterngeldstellen: www.elterngeld.net/elterngeldstellen |
Steuerliche Betrachtung |
Theoretisch ist das Elterngeld steuerfrei, jedoch unterliegt es der Progression. Im Klartext wird der Steuersatz auf der Basis der Gesamteinkünfte bemessen, also auch dem Elterngeld.
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Impressum |
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