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Elternzeit

Mütter und Väter können für ihr Kind Elternzeit beantragen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und nicht oder bis zu 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. In einigen Berufsbereichen wie der Versicherungswirtschaft kann laut Tarif zusätzlich nach einer gewissen Unternehmenszugehörigkeit die Elternzeit um weitere 6 Monaten verlängert werden.

Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der gesetzlichen Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt.

Oftmals wird gedacht, dass die Elternzeit nur von einem Partner genommen werden kann. Fakt ist aber, dass die Elternzeit geteilt oder gemeinsam beansprucht werden kann.







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